Geschäftsordnung


Geschäftsordnung


der
St. Sebastianus – Schützenbruderschaft 1659
Stolberg – Stadtmitte e.V.


Der Vorstand der St. Sebastianus – Schützenbruderschaft 1659 Stolberg-Stadtmitte der Wahlperiode 2014 – 2018 gibt sich um die Arbeit effektiver gestalten zu können folgende Geschäftsordnung.


Sie kann auch als Empfehlung oder als Geschäftsordnung für weitere Vorstände der Bruderschaft dienen.


Der Vorstand verfolgt die Leitsätze des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften

„ Für Glaube, Sitte und Heimat „.


§ 1 DER VORSTAND


Der Vorstand der Schützenbruderschaft besteht aus 17 Personen und wird für einen Zeitraum von 4 Jahren durch die Generalversammlung der Bruderschaft gewählt. Eine Person kann auch mehrere Ämter übernehmen
Er gliedert sich in den offiziellen (geschäftsführend) Vorstand und den nicht offiziellen Vorstand.
Dem Vorstand gehören 5 „ geborene“ Mitglieder aufgrund ihres Amtes an.


§ 2 DER OFFIZIELLE

 

( GESCHÄFTSFÜHRENDE ) VORSTAND


Brudermeister, Kassierer und Geschäftsführer führen die Geschäfte der Bruderschaft.


Bei schießsportlichen und -technischen Angelegenheiten ist der Schießmeister hinzu zu ziehen.
Der offizielle Vorstand besteht aus:


1. Brudermeister

2. Brudermeister
1. Kassierer/2. Geschäftsführer

2. Kassierer/1. Geschäftsführer

§ 3 DER NICHTOFFIZIELLE VORSTAND DER BRUDERSCHAFT


§ 4 DIE „ GEBORENEN „ MITGLIEDER DES VORSTANDES


§ 5 Der Vorstand hat eine Amtsperiode von 4 Jahren und besteht aus insgesamt
17 Personen. Eine Person kann auch mehrere Ämter übernehmen.


§ 6 DIE AUFGABEN DES
1. BRUDERMEISTERS UND SEINES STELLVERTRETERS


Er vertritt die Bruderschaft nach außen.
Er nimmt die Jahresplanung vor.
Er hält die Verbindung zu allen Ehrenmitgliedern und Inhabern einer Ehrenkarte.
Er führt das Inventarverzeichnis der Bruderschaft.
In seinen Händen liegt das Archiv bzw. die Chronik der Bruderschaft.

 

 

Er führt die Mitgliederdatei und die elektronische Datei des Bundes „ BASTIAN“.
Er trägt die Verantwortung für das Schützenheim.
Mit dem Generalfeldmarschall ist er für die Beförderungen innerhalb der Bruderschaft zuständig.
Der Brudermeister ist Repräsentant der Bruderschaft.
Er ist über alle Dinge innerhalb der Bruderschaft zu informieren.
Der Brudermeister spricht mit seinem Stellvertreter die Aufgabenteilung ab.


§ 7 DER KASSIERER UND SEIN STELLVERTRETER


Der Kassierer kassiert die Mitgliedsbeiträge und überwacht die Beiträge. Er führt den Zahlungsverkehr der Bruderschaft und führt die Kassenbücher. In Verbindung mit der Buchführung fällt die Belegverwaltung in seinen Aufgabenbereich.
Monatlich, Halbjährlich und jährlich hat er Abschlüsse zu tätigen.
Der Abschluss im halben Jahr wird vom Brudermeister geprüft, der Abschluss nach einem Jahr wird von den Kassenprüfern und dem Brudermeister geprüft. Die Kassenprüfung zum Jahresende ist in der letzten Woche nach Weihnachten oder in der Woche vor der Jahreshauptversammlung durchzuführen. Der 1. Kassierer hat dem entsprechenden Personenkreis rechtzeitig dazu einzuladen.
Der Kassierer hat für eine stabile Kassenführung Sorge zu tragen.
Weitere Aufgaben des Kassierers sind die Einkäufe für den Schießstand gemeinsam mit dem Geschäftsführer zu tätigen und er besorgt das Geschenk für die Gratulationskur bei einer zu besuchenden Bruderschaft.
Die Organisation z.B. einer Tombola zählt genauso zu den Aufgaben des Kassierers sowie die Ausstellung und Überwachung der Ehrenkarten.
Er stellt bei Spenden die Spendenquittungen aus
Eine zukünftige Aufgabe des Kassierers ist die Neuordnung der Beitragskassierung.
Der Kassierer stellt in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer und dem Brudermeister einen Haushaltsplan auf.
Im Allgemeinen obliegt ihm die Kassen- und Finanzverwaltung der Bruderschaft.
Die Aufgabenverteilung zwischen dem Kassierer und seinem Stellvertreter wird intern geregelt.



§ 8 DER GESCHÄFTSFÜHRER


Wie der Titel schon aussagt, führt der Geschäftsführer die Geschäfte der Bruderschaft.
Im Einzelnen hat er die folgenden Aufgaben:
Er ist für die geschäftliche Organisation der offiziellen Veranstaltungen verantwortlich.
Er handelt die Verträge aus, die er mit dem 1. Brudermeister zusammen unterschreibt.
Er organisiert interne Vereinsveranstaltungen.
Der Geschäftsführer bemüht sich um Klärung in Versicherungsfragen.
Er ist gemeinsam mit dem 1. Brudermeister für das Schützenheim verantwortlich.
Als eine „ Hauptperson“ ist er verantwortlich für die Mitgliederwerbung, obwohl dies eigentlich die Pflicht jedes Mitgliedes ist.
Für die Feste der Bruderschaft bzw. sonstige Veranstaltungen, ist der Geschäftsführer für die Einladungen verantwortlich.
Der Geschäftsführer holt Genehmigungen bei einzelnen Institutionen ein.


§ 9 DER SCHRIFTFÜHRER UND SEIN STELLVERTRETER


Der Schriftführer führt das Protokoll der Bruderschaft bei Vorstandsitzungen und Mitgliederversammlungen. Er hält somit in den Protokollbüchern die Geschichte der Bruderschaft fest.
Er kann unter umständen auch die Einladungen in Absprache mit Geschäftsführer und Brudermeister schreiben und versenden.


§ 10 DER SCHIESSMEISTER UND SEIN STELLVERTRETER


Der Schießmeister muss im Besitz einer gültigen Schießleiterlizenz sein.
Er ist für den Ablauf des Trainings an den Schießabenden verantwortlich.
Er organisiert Meisterschaften, den technischen Ablauf des Königsvogelschusses, das Ehrenschießen der Bruderschaft und sonstige Schießen der Bruderschaft.
Zu den entsprechenden Schießen erstellt er die Ausschreibungen und achtet auf deren Ausführung.

Der Schießmeister führt die Schießkasse die im monatlichem Rhythmus mit dem Kassierer abgerechnet wird. Für Meisterschaften, Ehrenschießen und Preisschießen sorgt er für entsprechende Preise.
Die am Schießabend erzielten Ergebnisse trägt er in ein fortlaufendes Leistungsbuch oder in Form von Dateien ein.
Damit der Ablauf der Schießen ohne Schwierigkeiten über die Bühne geht, stehen dem Schießmeister Schießleiter zur Seite, die in Absprache für bestimmte Aufgaben eingesetzt werden.
Bei der Beschaffung und Überwachung von Schießscheiben und Munition zeichnet er sich in Absprache mit dem Kassierer verantwortlich.
Dem Schießmeistern und seinen Schießleitern obliegt die Pflege der Waffen.
Ebenso organisiert er den Gewehrtransport zu anderen Schießveranstaltungen.


§ 11 DER KOMMANDANT UND SEIN STELLVERTRETER


Der Kommandant ist für den Aufzug der Bruderschaft und das Kommando verantwortlich.
Er organisiert die Marschordnung.
Zum eigenen Fest ist er für die Aufstellung des Festzuges und für die entsprechende Markierung verantwortlich. In seinem Bereich könnte der Verkauf von Festabzeichen fallen. Zur Unterstützung kann er Zugoffiziere benennen.
Um bestimmte Dinge eines Festes zu regeln, wird er in folgenden Dingen gehört:
- Verpflichtung von Musikzügen
- Planung des Festzugsweg


§ 12 DER FÄHNRICH UND SEIN STELLVERTRETER
Der Fähnrich kümmert sich um die Bruderschaftsfahne und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fahne zu allen Aufzügen der Bruderschaft da ist und diese in gepflegten Zustand ist.
Er ist auch für die Pflege alter Bruderschaftsfahnen verantwortlich, genauso wie er für das Fähnrichschild Sorge zu tragen hat.
Im Falle dass die Bruderschaft einen Bezirkskönig stellt, trägt der Stellvertreter die Bezirksstandarte.

 

§ 13 DER JUNGSCHÜTZENMEISTER / IN


Da die Schützenjugend eine eigenständige Abteilung der Bruderschaft ist, ist der Jungschützenmeister geborenes Mitglied im Vorstand.
In Vorstandsitzungen und Versammlungen vertritt er die Belange der Schützenjugend. Er zeichnet sich für den Informationsfluss zwischen Schützen und Schützenjugend verantwortlich. Ebenso versorgt er die Eltern mit den entsprechenden Informationen.


§ 14 DER PRÄSES


Die Aufgaben ergeben sich aus seinem Amt.
§ 15 DER GENERALFELDMARSCHALL - DER GENERAL - DER KÖNIG
Die genannten Personen sind die Repräsentanten der Bruderschaft.
Der Generalfeldmarschall hat den Vorsitz in der Offiziersversammlung. In Vertretung der entsprechende höchste Offizier bzw. der Brudermeister.


§ 16 MITGLIEDSBEITRAG


Die Schützenbruderschaft erhebt monatlich einen Mitgliedsbeitrag. Der Beitrag ist im Januar für ein Jahr im Voraus zu zahlen.
Der Beitrag kann entweder in Bar an den Kassierer oder per Überweisung bezahlt werden.
Der zu zahlende Mitgliedsbeitrag wird von der Jahreshauptversammlung festgesetzt und abgestimmt.
Änderungen der Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Jahreshauptversammlung bzw. Versammlung abgestimmt. Dies muss als schriftlicher Antrag beim 1. Brudermeister vor einer dieser Versammlungen vorliegen.
Derzeit werden folgende Mitgliedsbeiträge erhoben:
Der Jahresbeitrag muss komplett bezahlt sein, damit man die Möglichkeit hat auf den Königsvogel bzw. um die Prinzenwürde zuschießen.

 

 

Erwachsene Aktive- und Inaktive Mitglieder = Jahresbeitrag 60,00 €uro


Schüler- und Jugendklasse ohne Einkommen = Jahresbeitrag 25,00 €uro


Jugendklasse mit eigenem Einkommen = Jahresbeitrag 40,00 €uro


Beitrag inaktive Mitgliedschaft 30,00 €uro


§ 17 FESTZUGSORDNUNG


Die Aufstellung im Festzug ordnet sich folgendermaßen:


- Kommandant


- Fähnrich
- Jugendabteilung mit Majestäten


- Generalfeldmarschall, Königspaar und General


- Schützenklasse


§ 18 TRACHT BZW. UNIFORM


Jedes aktive Mitglied hat die Möglichkeit eine Tracht bei den Festzügen zutragen.
Sollte ein neues Mitglied sich dazu entscheiden eine Tracht zutragen, hat es die Möglichkeit sich eine bei der Firma Kaufmann in Aachen machen zulassen. Das Mitglied kann sich aber erst dann eine Tracht machen lassen, wenn es sich beim 1. Brudermeister ein Wappen für 10,00 €uro gekauft hat. Das Wappen ist quasi ein Zeichen, das die Firma Kaufmann an unseren Stoffballen der dort gelagert wird, dran gehen darf.


§ 19 ARBEITSTEAMS


Zur Arbeitserleichterungen werden künftig wieder „ Teams „ gebildet, in denen ein Vorstandsmitglied den Vorsitz hat.
Der Brudermeister ist in allen Teams als 1. Vorsitzender automatisch Mitglied und muss über alle Vorgänge informiert werden.
Bei den einzelnen „Teamsitzungen“ werden Protokolle erstellt, die jedem Vorstandsmitglied zeitig vor einer Vorstandsitzung als Arbeitsunterlage zugeht.
Der Brudermeister erhält dieses Protokoll sofort nach der Fertigstellung.
Gegenüber dem Vorstand ist das vorsitzführende Vorstandsmitglied verantwortlich.
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit in den Teams mit zuarbeiten.
In den Teams delegiert der „ Teamvorsitzende“ entsprechende Aufgaben.
Die folgenden Teams fangen mit Inkrafttreten der Geschäftsordnung an zu bestehen:
1. Ehrenmitglieder Vorsitz: 1. Geschäftsführer/1. Kassierer
2. Schützenfest/ interne Feste Vorsitz: 1. Brudermeister
3. Schießstand Vorsitz: 1. Schießmeister
4. Vereinstour Vorsitz: 2. Brudermeister
5. Öffentlichkeitsarbeit Vorsitz: 1. Brudermeister
6. Küche / Bewirtung Organisation Vorsitz: 1. Geschäftsführer/1. Kassierer

§ 20 VORSTANDSITZUNGEN


Vorstandsitzungen finden immer am 1. Dienstag im Monat um 20.15 Uhr auf dem Schießstand in der Villa Lynen statt. Ausnahme währen hier die Ferienzeiten.


Der 1. Brudermeister lädt mündlich oder schriftlich zur Vorstandsitzung ein.


§ 21 VERSAMMLUNGEN


Am 2. Sonntag im Januar sollte die Jahreshauptversammlung bzw. Generalversammlung stattfinden.
In jedem halben Jahr sollte mindestens eine Mitgliederversammlung stattfinden. Ausnahme wäre hier eine zusätzliche Versammlung vor dem Schützen- und Heimatfest.


Bereits bestehende Versammlungen bleiben bestehen, dies sind:
1. Die Offiziersversammlung unter Vorsitz des Generalfeldmarschalls


2. Jungschützenrat unter Vorsitz des Jungschützenmeisters


In diesen Versammlungen haben nur bestimmte Personenkreise (Offiziere, Schüler- und Jungschützen) Teilnahmerecht.


§ 22 AUFNAHME NEUER MITGLIEDER


Neue Mitglieder müssen einen schriftlichen Aufnahmeantrag an den 1. Brudermeister stellen. Die neuen Mitglieder werden dann nach einem halben Jahr Probezeit, durch die Mitgliederversammlung in die Schützenbruderschaft aufgenommen.


§ 23 ÖFFNUNGSZEITEN DES SCHIESSSTANDES INNERHALB EINES JAHRES


Der Schießstand ist im Laufe des Jahres wie folgt geöffnet:


Dienstags ist der Trainingstag der Schützenjugend. Der Schießstand ist dann von 17 – 18.30 Uhr geöffnet. Der Dienstag ist nur als Trainingstag für die Schützenjugend gedacht.


Mittwoch ist der Trainingstag für Sportschützen, ältere Jungschützen und Mitglieder die mal in Ruhe trainieren möchten.
Die Trainingszeiten sind hier von 20 – 22.30 Uhr

Der Freitag ist der Trainingstag für alle Mitglieder. Die Öffnungszeiten sind von 19.30 – 23.00 Uhr.


Der letzte Trainingstag im Jahr ist der Freitag vor dem 4. Advent und begonnen wird das neue Jahr mit dem 1. Freitag nach der Jahreshauptversammlung.

An diesem 1. Freitag ist zu beachten, dass dann das Neujahrsschießen stattfindet.


Die Geschäftsordnung wurde am 09. Januar 2011 durch die Jahreshauptversammlung in Kraft gesetzt und kann von jeder anderen Versammlungen mit einfacher Mehrheit auf Vorschlag des Vorstandes geändert werden.

 

Die Geschäftsordnung wurde durch eine Erhöhung der Mitgliederbeiträge am 06. Januar 2013 geändert.


Stolberg, den 06. Januar 2013
 

Geschäftsordnung der Bruderschaft
Geschäftsordnung März 2013.pdf
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